Im Rahmen der "Grundpflege" bieten wir Unterstützung bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, die in den Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität fallen. In der Pflegeversicherung gelten seit 2017 neue Einstufungskriterien und so spielt der Begriff eher zur Unterscheidung von ärztlich verordneten Behandlungen in der "Behandlungspflege" eine Rolle.
Wichtig für Sie:
Wir unterstützen Sie als Pflegedienst nach Ihren Bedürfnisse in beiden Bereichen.
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